Personen, die das 10 Lebensjahr vollendet haben, können den Touristenfischereischein einmal im Jahr für 28 Tage beantragen. Der Fischereischein kostet 20,- Euro. Den Fischereischein erhalten Sie in allen Städten und Gemeinden unseres Landes, sowie beim Landesamt für Fischerei.
Rechtliche Bedingungen für die Vergabe des
Touristenfischereischein.
Den Touristen-Fischereischein erhalten Sie an den folgenden Ausgabestellen:
(im Moment die Ämter der Städte und Gemeinden):
Antragsformulare und Informationen für die Beantragung eines zeitlich befristeten Touristenfischereischeins als PDF-Formular erhalten schon bei
folgenden Gemeinden und Ämtern. Wir bemühen uns, diese
Liste ständig zu erweitern.
Amt Am Peenstrom - Wolgast
Informationen zur Vergabe des Fischereischeins
Antragsformular für den zeitlich befristeten Touristenfischerein
Stadt Barth
Antragsformular für den Fischereischein
Krakow am See
Antrag auf Erteilung Touristen-Fischereischein
Amt Röbel Land
Informationen zur Vergabe des Fischereischeins
Amt Loitz
Antrag auf Erteilung eines Touristenfischereischeins
Waren (Müritz)
Neuer Markt 21
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991- 666183
Mai - September täglich zwischen 09:00 - 20:00 Uhr
Oktober: täglich außer Sonntags