Selbstverständlich ist ein Reiseveranstalter oder Reisebüro immer dazu verpflichtet den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
Es kann trotzdem vorkommen, dass die von Ihnen gebuchten Leistungen nicht mit denen vor Ort übereinstimmen und die zugesicherten Leistungen nicht vom Hotel, Flug o.ä. erbracht werden.
Um Ihre Mängel gültig machen zu können, müssen Sie sich an einen bestimmten Ablaufplan halten. Dieser garantiert Ihnen zwar noch keinen Erfolg, legt aber den Grundstein einer erfolgreichen Mängelrüge an den Reiseveranstalter.
Die folgenden Schritte sollten Sie für Ihren Erfolg unbedingt einhalten: